Kosten

Die Vergütung in meiner Privatpraxis richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Privatversicherung

Kosten für eine Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen zumeist problemlos erstattet. Aufgrund meiner Approbation und der Eintragung in das Arztregister werden in der Regel die Kosten der ersten vier bis fünf (probatorischen) Gespräche erstattet, somit also auch ein einzelnes Beratungs- bzw. Therapiegespräch. Weitere Kostenübernahmen erfolgen zumeist nach eingereichtem Gutachten und Bewilligung des Behandlungsvorschlages durch Ihre Krankenversicherung.

Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ihre persönlichen Konditionen können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder bei Ihrer Versicherung erfragen.

Folgende Fragen gilt es zu klären:

  • Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Vertrags enthalten? 
  • Falls ja, wie viele Therapiestunden sind maximal vorgesehen? 
  • Werden die Kosten von der Versicherung voll oder nur anteilig erstattet? 
  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? 

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt in der Regel zwei psychotherapeutische Sprechstunden, in denen die Indikation für eine Psychotherapie geprüft wird, sowie vier probatorische Sitzungen (Probestunden) ohne weiteren Therapieantrag. Weitere Kostenübernahmen erfolgen nach eingereichtem Gutachten und Bewilligung des Behandlungsvorschlages durch die Beihilfe.

Gesetzlich Versicherte 

Die Behandlung in meiner Privatpraxis wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte können meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Selbstzahler

Sie haben immer die Möglichkeit, die Behandlung bei mir auf eigene Kosten durchzuführen. Die Kosten für Selbstzahler richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Sexual- und Paartherapie

Sexual- und Paartherapie wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Diese gehört damit zu den Selbstzahlerleistungen, die in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Die Anzahl der Sitzungen stimme ich mit Ihnen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse ab.  

Beratung und Selbsterfahrung

Leiden Sie unter seelischen Belastungen, die Sie gerne professionell bearbeiten möchten, welche aber noch keine psychische Diagnose begründen, biete ich Ihnen Beratung und Selbsterfahrung als Selbstzahlerleistung an.  Die Kosten richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).